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LG Potsdam, 11.11.2002 - 5 T 3/02 |
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- LG Kempten, 27.07.1984 - 4 T 1104/84
Auszug aus LG Potsdam, 11.11.2002 - 5 T 3/02
Lediglich das Landgericht Kempten hat in einem Beschluss vom 27.7.1984 (4 T 1104/84) entschieden, dass eine Zustellung nach § 66 Abs. 4 SGB X ausreichend sei und der Bescheid nicht noch einmal vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden müsse.